Honorar
Abrechnung über Grundversicherung
Psychotherapie ist seit Juli 2022 über die Grundversicherung abrechenbar. Bei mir ist das wählbar. Dafür müssen Sie Ihre Krankenkassenkarte zur ersten Stunde mitbringen und eine Anordnung für Psychologische Psychotherapie bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin einholen und mitbringen.
Anbei meine für die Anordnung notwendigen Nummern:
ZSR-Nr. N24003
GLN-Nr. 7601003936940
Ansatz für Selbstzahlende
Alternativ steht Ihnen offen, die Psychotherapie selbst zu bezahlen. Mein Honoraransatz für Einzelarbeit beträgt nach Vereinbarung zwischen Fr. 160.– bis Fr. 190.– pro 60 Minuten.
Für Paararbeit beträgt der Ansatz Fr. 190.– bis Fr. 220.– pro 60 Minuten.